Verfahrensbeistand

Verfahrensbeistandschaft-bveb

Ich bin Rechtsanwältin und seit 2013 auch als zertifizierter Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach § 158 FamFG tätig.

Nach § 158 Abs. 1 FamFG hat das Gericht dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die die Person des Kindes betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist.

Ich bin Mitglied im Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e. V. (BVEB). Die in dem Berufsverband für Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e. V. (BVEB) vereinigten Personen respektieren die eigenständigen und wohlverstandenen Interessen von Kindern und Jugendlichen und verpflichten sich deshalb, diese parteilich und unabhängig zu vertreten.

Anfragen zur Bestellung zum Verfahrensbeistand können telefonisch unter
+49 (30) 34667864, 0163/3211695 oder per Mail an mail@gesantes.de erfolgen.